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   BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89   

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BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89 (https://dejure.org/1990,1900)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1990 - 1 B 114.89 (https://dejure.org/1990,1900)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1990 - 1 B 114.89 (https://dejure.org/1990,1900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessenseinbürgerung - Einbürgerungsrichtlinien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RuStAG § 8 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 650
  • NJW 1991, 650
  • NVwZ 1991, 376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89
    Darin hat das Berufungsgericht in Anwendung der Grundsätze des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - (BVerwGE 77, 164 [BVerwG 31.03.1987 - 1 C 29/84]) mit Rücksicht auf die genannte Aufenthaltsverfestigung eine Fehlgewichtung erblickt (UA S. 26).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem erwähnten Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - u.a. ausgeführt, es bestehe ein öffentliches Interesse daran, daß aus.

    Außerdem waren die Voraussetzungen für eine Verfestigung der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet nicht gegeben (vgl. dazu BVerwGE 77, 164 [BVerwG 31.03.1987 - 1 C 29/84]).

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89
    Als ermessenssteuernde Verwaltungsvorschrift (vgl. dazu Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 26) entfaltet die Regelung der Nr. 5.2.3 EinbRL allerdings keine derart strikte (innerdienstliche) Bindung, daß sich wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalles nicht mehr Rechnung tragen ließe (vgl. z.B. BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89
    Das Berufungsgericht hat sich mit dieser Beurteilung außerdem nicht zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 163.80 - (BVerwGE 67, 177) in Widerspruch gesetzt.
  • BVerwG, 11.10.1985 - 1 B 102.85

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessensausübung -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89
    Als ermessenssteuernde Verwaltungsvorschrift (vgl. dazu Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 26) entfaltet die Regelung der Nr. 5.2.3 EinbRL allerdings keine derart strikte (innerdienstliche) Bindung, daß sich wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalles nicht mehr Rechnung tragen ließe (vgl. z.B. BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]).
  • BVerwG, 22.12.1987 - 1 B 147.87

    Ausländer - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Stipendium - Rückzahlung

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89
    Auch von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1987 - BVerwG 1 B 147.87 - (Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 31).
  • BVerwG, 24.04.1989 - 1 A 36.89

    Voraussetzung für den Zuzug ausländischer Ehegatten zu im Wege des

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89
    Wesentliche Abweichungen von dem Regelfall, auf den die Ermessensrichtlinie zugeschnitten ist, müssen daher bei der Ermessensabwägung berücksichtigt werden (vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 93.88 - und vom 24. April 1989 - BVerwG 1 A 36.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 93 und 98).
  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 A 93.88

    Ausländer - Ehegattennachzug - Aufenthaltsdauer - Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89
    Wesentliche Abweichungen von dem Regelfall, auf den die Ermessensrichtlinie zugeschnitten ist, müssen daher bei der Ermessensabwägung berücksichtigt werden (vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 A 93.88 - und vom 24. April 1989 - BVerwG 1 A 36.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 93 und 98).
  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 4/99 R

    Vorbehaltsbescheid - Anpassungsbescheide - endgültiger Bescheid - Rückforderung -

    Derartige Richtlinien sollen die Entscheidungsmaßstäbe für eine sachgerechte Ausübung des Ermessens bilden (vgl hierzu Ossenbühl in Erichsen, aaO, § 6 RdNr 36), ihnen kommt allerdings kein absoluter Charakter zu (vgl hierzu Maunz/Dürig, GG, Art. 3 Abs. 1 RdNrn 429 ff; Ossenbühl, aaO, § 6 RdNr 50; Maurer, aaO, § 24 RdNr 31); daneben muß noch Raum für die Ausübung von Ermessen im Einzelfall verbleiben (vgl hierzu BVerfGE 78, 214, 227 ff; BSGE 73, 211, 214 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 5, § 97 Nr. 1 S 9; BVerwG NJW 1991 S 650 f).

    Dabei ist es unerheblich, ob die Behörde sich bei der Entscheidung des Einzelfalles auf den Wortlaut berufen oder diesen interpretiert hat (vgl hierzu BVerfGE 78, 214, 227 ff; BSGE 73, 211, 214 ff = SozR 3-4100 § 55a Nr. 5; BSG SozR 3-4100 § 97 Nr. 1 S 9; BVerwGE 58, 45, 51; 61, 15, 17; NJW 1991 S 650 f; Ossenbühl, Verwaltungsvorschriften und Grundgesetz, S 323 ff; 533 ff).

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 42/06

    Berücksichtigung des Vorschlags des Notars bei Bestellung eines ständigen

    Weist ein Fall wesentliche Besonderheiten auf, muss die Behörde das bei ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigen und gegebenenfalls von der Richtlinie abweichend entscheiden (Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2002 aaO S. 270 f.; BVerwG NJW 1991, 650, 651).
  • BGH, 02.12.2002 - NotZ 11/02

    Bestellung eines Rechtsanwalts als nicht ständiger Notarvertreter

    Weist ein Fall wesentliche Besonderheiten auf, muß die Behörde das bei ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigen und gegebenenfalls von der Richtlinie abweichend entscheiden (BVerwG NJW 1991, 650, 651; Kopp/Schenke, VwGO 12. Aufl. 2000 § 114 Rn. 10 a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2022 - 12 A 4531/19

    Anspruch auf höhere gewährte Leistungen für die Beschäftigung von

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1990 - 1 B 114.89 -, juris Rn. 11.

    Eine im Einzelfall wesentliche Abweichung von dem Regelfall, auf den die Ermessensrichtlinie zugeschnitten ist, die - auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsverstoßes (Art. 3 Abs. 1 GG) - bei der Ermessensabwägung berücksichtigt werden muss, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1990 - 1 B 114.89 -, juris Rn. 11, trägt sie nicht substantiiert vor.

  • VGH Bayern, 20.01.2016 - 21 ZB 14.1428

    Rückforderung von Subventionen

    Die Behörde hatte wesentliche Abweichungen von dem Regelfall zu berücksichtigen, auf den die Ermessensrichtlinie zugeschnitten ist (vgl. BVerwG, B. v. 10.8.1990 - 1 B 114.89 - NJW 1991, 650/651).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93

    Koppelung der Einbürgerung an die Rückzahlung von Ausbildungsbeihilfen - Abgabe

    Anzunehmen ist dies vor allem mit Rücksicht auf einen langen ununterbrochenen Aufenthalt im Inland, den Ablauf einiger Zeit nach Abschluß der geförderten Ausbildung, eine langjährige Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen, ein fortgeschrittenes, d.h. das vierzigste Lebensjahr überschreitendes Lebensalter und eine feste berufliche Position im Bundesgebiet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 1987 - BVerwG 1 B 147.87 -, 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - und 10. August 1990 - BVerwG 1 B 114.89 - ).
  • BVerwG, 23.12.1993 - 1 B 61.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohlwollensgebot - Zurückstellung -

    Regelmäßig ist es aber nicht zu beanstanden, wenn die Behörde bis zum Abschluß der Ausbildung oder einige Zeit danach zuwartet, um aufgrund der dann gegebenen tatsächlichen Verhältnisse zu entscheiden, ob noch mit einer angemessenen Verwirklichung der entwicklungspolitischen Ziele gerechnet werden kann oder ob der Staatenlose dauerhaft in Deutschland verbleibt (vgl. auch Beschluß vom 10. August 1990 - BVerwG 1 B 114.89 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 40 [S. 65]; ferner Beschluß vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 11 [S. 20]).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 13 L 8726/91

    Einbürgerung; Indonesien; Öffentliches Interesse; Staatenlosigkeit; Ausbildung

    Es stellt deshalb grundsätzlich einen rechtsfehlerfreien Ermessensgebrauch dar, wenn bei der Entscheidung über die Einbürgerung sogar von Ausländern mit deutschen Ehegatten, die im Rahmen der personellen Entwicklungshilfe im Bundesgebiet ausgebildet worden sind, die gegen eine Einbürgerung sprechenden entwicklungspolitischen Belange nicht vor Ablauf einiger Zeit nach Abschluß der Ausbildung zurückgestellt werden (BVerwG, Beschl. v. 10.8. 1990 - 1 B 114/89 - NJW 1991, 650; vgl. auch Makarov/v. Mangoldt, aaO., § 8 RuStAG Rn. 60 m. Nachw.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG darf die Behörde - selbst gegenüber Bewerbern mit deutschen Ehegatten - bei der Berücksichtigung entwicklungspolitischer Belange regelmäßig auch an eine zwar geringe, aber nicht völlig auszuschließende Möglichkeit anknüpfen, daß der Ausländer künftig in seine Heimat zurückkehren könnte (BVerwGE 67, 177, 181 [BVerwG 17.05.1983 - 1 C 163/80] ; Beschl. v. 10.8. 1990, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 76/21

    Die Gebührenvorschrift nach Nr. 8 der Anlage zu § 2 EnWGKostV wahrt noch die sich

    Wesentliche Abweichungen vom Regelfall müssen danach zwar weiterhin berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1990 - 1 B 114/89, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 26.02.1992 - 3 B 86.91

    Deutsche Volkszugehörigkeit von Angehörigen in Vielvölkerstaaten - Grundsätzliche

    Andererseits geht eine nach allgemeinen Verwaltungsvorschriften lediglich den Regelfall erfassende Ermessensbindung nicht so weit, daß wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls nicht mehr Rechnung getragen werden könnte (Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - BVerwGE 70, 127/142; Beschluß vom 10. August 1990 - BVerwG 1 B 114.89 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 40 S. 65).
  • VG München, 08.10.2009 - M 15 K 08.1138

    Förderung der Kosten für die Ausstattung einer Werkstatt für psychisch behinderte

  • VGH Bayern, 03.05.2023 - 14 B 21.1066

    Wiederaufgreifen eines bestandskräftigen Ruhensbescheides - Rücknahmeermessen für

  • VGH Bayern, 03.05.2023 - 14 B 22.154

    Ruhen von Versorgungsbezügen wegen eines von einer NATO-Organisation infolge

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2008 - 5 Sa 266/08

    Altersteilzeit, Anspruch auf Altersteilzeit, Blockmodell, Anspruch auf

  • VG Greifswald, 05.05.2021 - 3 B 508/21

    Festsetzung von Verwaltungsgebühren für eine bauordnungsrechtliche

  • VG Potsdam, 14.06.2011 - 3 K 1526/10
  • VGH Bayern, 14.11.1997 - 10 CS 97.559

    Ermessensbindende Weisung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die

  • VGH Bayern, 11.07.2019 - 13 A 18.1902

    Zuteilung eines Abfindungsgrundstücks

  • VG Sigmaringen, 10.11.2008 - 8 K 878/07

    Atypischer Fall, in dem trotz studienerschwerender Behinderung keine Befreiung

  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 13 A 08.1888

    Flurbereinigungsverfahren - Vergabe von Masseland - Abweichung von

  • VG Berlin, 05.05.2015 - 1 K 271.14

    Heranziehung zu Gebühren wegen eines Einsatzes zur Beseitigung von ausgelaufenen

  • VGH Bayern, 15.09.2010 - 14 ZB 10.715

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VG München, 27.11.2008 - M 10 K 08.638

    Afghanischer Staatsangehöriger; Niederlassungserlaubnis; IMS vom 3.8.2005; kein

  • BVerwG, 09.05.2001 - 4 B 29.01

    Widerspruch baulicher Anlagen mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans -

  • VG Potsdam, 22.11.2011 - 3 K 1881/06
  • VG Magdeburg, 13.01.2014 - 4 A 215/13

    Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen aus den Mitteln der

  • VG Düsseldorf, 17.01.2017 - 9 K 494/14

    Bemessung der Höhe von Gebühren für die Bauüberwachung und

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